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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Allgemeine Geschäftsbedingungen 01-05-2023

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bulldog Motors & ELECTRONICS DISTRIBUTION LTD.

    1. Allgemeines
    1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bulldog Motors & ELECTRONICS DISTRIBUTION LTD. und deren Kunden.
    1.2 Kunden sind Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder Privatpersonen.
    1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    1.4 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
    1.5 Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.
     2. Preise und Zahlungsbedingungen
    2.1 Die angegebenen Preise enthalten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende deutsche Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen von außerhalb der EU wird die landesübliche gesetzliche Mehrwertsteuer durch die zuständige Zollbehörde festgesetzt und gesondert berechnet. Händler EK Listen sind stets Netto.
    2.2 Alle Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ohne Versandkosten und Verpackung. Die Kosten für Versand und Verpackung hängen von Größe und Gewicht der gesamten bestellten Ware ab und sind bei den Produkten angegeben.
    2.3 Der Kaufpreis ist wenn nicht anders vereinbart und auf der Rechnung erwähnt, nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse zu zahlen. Geschieht dieses nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungstellung, können wir den Auftrag Stornieren und eine Bearbeitungsgebühr von 10% erheben.
    2.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat der Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
    2.5 Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegen Ansprüche des Verkäufers nur zu, wenn die Gegenansprüche des Käufers unbestritten sind, ein rechtskräftiger Titel über diese vorliegt oder ein Anerkenntnis hierüber vom Verkäufer abgegeben wurde.
    2.6 Der Käufer kann gegen den Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
    2.7 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten.
    2.8 Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
    2.9 Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
    2.10 Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    2.11 Einer Kaufpreiserhöhung bis zum Tage der Lieferung, stimmt der Käufer zu. Er hat kein Anrecht auf den bei Bestellung geltenden Preis. 
    2.12  Auf vorbestellte Waren ist immer eine Anzahlung nicht unter 30% zu leisten. Diese ist sofort nach Auftragserteilung fällig.
    2.13 Schäden an gelieferter Ware und/oder Rückständige Garantielieferungen berechtigt den Kunden nicht die Zahlung der/einer Rechnung  ganz oder teilweise zu verweigern. Gleiches gilt für versendete Dokumente wenn Diese auf dem Versandwege verloren gehen und neu beantragt werden müssen.
     3. Lieferung und Abnahme
    3.1 Die angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Zahlung bei uns. Der Beginn der Lieferzeit setzt jedoch die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Zahlung oder Anzahlung voraus.
    3.2 Der Kunde kann frühestens 6 Wochen nach Überschreiten eines Liefertermins den Verkäufer auffordern, zu liefern und eine Frist von 14 Tagen setzen, nach der er die Leistung ablehnt. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
    3.3 Sofern wir uns in Verzug mit der Lieferung befinden, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist jedoch nach Ziffer … 7 beschränkt. Für Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten haften wir nicht.
    3.4 Bei entsprechender Vereinbarung wird die Ware an den Kunden versendet.
    3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Unternehmern beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige geeignete Person über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Die Gefahr geht auch über, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.
    3.6 Ist der Kunde im Verzug mit der Annahme, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Schaden beträgt in der Regel 10 % des Kaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens möglich.
    4. Eigentumsvorbehalt
    4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen – auch zukünftigen – Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient diese Vorbehaltsware
    zur Sicherung unserer Saldoforderung, die auch etwaige Rückgriffsansprüche, insbesondere aus etwaiger scheck- bzw. wechselmäßiger Haftung, umfasst.
    4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
    4.3 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden sicherungshalber ab.
    4.4 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware oder wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache.
    4.5 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen.
    4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Verletzung einer dieser Pflichten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
    4.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.
    4.8 Kunden können nach Absprache mit uns die gekaufte Sache zurückgeben, hierbei fällt immer ein Abschlag in der Höhe von min. 20% für den Aufwand an. Eventuelle Lieferkosten werden nicht erstatten, die Kosten der Rücklieferung trägt der Käufer. Sollte die Sache nicht im Ursprungszustand sein, kann der Abschlag höher angesetzt werden. Für Zugelassene und bereits gefahrene Fahrzeuge fällt ein weiterer Abschlag von 20% an sowie 0,19 € für jeden gefahrenen Kilometer.
    4.9 Speziell für Kunden mit Zahlungsziel. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen – auch zukünftigen – Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient diese Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Saldoforderung, die auch etwaige Rückgriffsansprüche, insbesondere aus etwaiger scheck- bzw. wechselmäßiger Haftung, umfasst.
    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Durch eine etwaige Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde kein Eigentum, da er diese für uns vornimmt, jedoch ohne diese zu verpflichten.  Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht  gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Werte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Erwirbt der Kunde das Volleigentum an der neuen Sache, so sind sich der Kunde und wir darüber einig, dass der Kunde  uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Ware zu den Werten der im Übrigen verwendeten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Voll-  oder Miteigentum unentgeltlich für uns.   
     Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die diesbezüglichen Forderungen des Kunden gegen seinen Kunden – bei Bearbeitung,
    Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung bzw. Vermengung in entsprechender vorerwähnter anteiliger Höhe – werden bereits jetzt an uns in entsprechender Höhe abgetreten; diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, diese
    Forderungen bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf durch uns einzuziehen. Kommt er uns gegenüber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, bei dem der Gegenanspruch nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und Zahlung an uns zu verlangen, der Kunde ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die erforderlichen Liefer- und Rechnungsunterlagen in Kopie an uns auszuhändigen. 
    Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.  Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.“
    5. Gewährleistung
    5.1 Gegenüber Unternehmern, die die Fahrzeuge zur Vermietung erwerben, gilt zusätzlich folgendes: Verschleißerscheinungen, die auf einem unsachgemäßen Gebrauch der Fahrzeuge durch deren Kunden entstehen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
    5.2 Offensichtliche Mängel der Ware sind von Unternehmen innerhalb von 3 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unternehmer sind überdies verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
    5.3 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist von 0 bis 24 Monaten, so wie auf der Rechnung erwähnt ab Ablieferung der Ware. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Für Privatpersonen gelten 24 Monate Gewährleistung, ausgenommen Wettbewerbsfahrzeuge.
    5.4 Wir verkaufen unsere Fahrzeuge wahlweise fertig moniert oder als Bausätze, bei denen das Fahrzeug erst aus den Einzelteilen zusammen montiert werden muss. Die als Bausatz gelieferten Fahrzeuge sind vom Käufer zur Aufrechterhaltung der vollständigen Gewährleistungsansprüche in einer Fachwerkstatt / Fachpersonal montieren zu lassen. Der Käufer hat sich von der beauftragten Fachwerkstatt eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Montage ausstellen zu lassen und diese dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt zur Verfügung zu stellen oder den Nachweis zu erbringen dass er Fachpersonal beschäftigt. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Gewährleistungsansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Ausschluss der Minderung beschränkt.
    5.5 Beim Verkauf von gebrauchten Waren haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
    5.6 Gegenüber Unternehmern und Privatpersonen leisten wir bei Mängeln von Neuware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Käufer die weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
    5.7 Die Pflicht zur Nacherfüllung besteht nur am Ort des Sitzes des Verkäufers. Wird ein Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so hat der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug an seinen Betriebssitz zu verbringen und dort die Nacherfüllung durchzuführen zu lassen.
    5.8 Verlangt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6 der AGB.
    5.9 Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
    5.10 Für nicht lieferbare Ersatzteile sind wir nicht haftbar zu machen, wir sind nur verpflichtet lieferbare Ersatzteile zu liefern. Ein Zeitrahmen hierzu beträgt bis zu 12 Monate.
    5.11 Garantieleistungen für Ztech unterliegen der Sonderregelung der Garantieabwicklung. Altteile bzw. Tauschteile oder Teile welche getestet werden müssen, sind zusammen mit dem Ztech Formular in der Garantieabwicklung direkt nach Ungarn is das EU Testcenter zu senden.

    6. Haftung
    6.1 Gegenüber Unternehmern beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen  - auch unserer Erfüllungsgehilfen – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durschnittschaden.
    6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung oder Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Außerdem gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    6.3 Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Montage, Reparatur oder einen fehlerhaften Einbau durch den Käufer oder einem von diesem beauftragten Dritten entstehen, haftet der Verkäufer nicht.
    7. Sonstiges
    7 .1 Sämtliche Vereinbarungen, die anlässlich dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    7.2 Eine Übernahme von Gewinnausfällen, schließen wir aus.
    7.3 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    7.4 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Mainz für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    7.5 Soweit wir auf unseren Internetseiten durch sog. links auf andere Seiten verweisen, erklären wir ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
    7.6 Wir behalten uns vor jederzeit Produktänderungen vornehmen zu können welche für das Produkt oder die Produktion von Vorteil sind, ohne diese expliziert ankündigen oder aufführen zu müssen. Diese Änderungen sind von Käufer zu akzeptieren, solange diese nicht wertmindernd oder qualitätsmindernd sind.
    7.7 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

    Bulldog Motors & ELECTRONICS DISTRIBUTION LTD.


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    Informationen zur Online-Streitbeilegung
    Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

     

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